Posted on Mai 17th, 2012 at 3:26 PM by admin

Ende mit dem Bauch - Genial: Der Fett Verbrennungs Ofen

Frage von Intoxique: Wie finde ich im Internet Hütten oder Räume die ich mieten kann?
Also Hütten oder Räume zum feiern für eine Geburtstagsparty :)
Natürlich in Deutschland wo denn sons?
Um genau zu sein Kreis Claw/Pforzheim/Karlsruhe

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Answer by michael d
Ich würde mal bei der Geminde oder im rathaus fragen. da gibt es fast imemr was geeignetes

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Posted on April 1st, 2012 at 9:32 AM by admin

Ende mit dem Bauch - Genial: Der Fett Verbrennungs Ofen

Frage von : Mietfreie Nutzung leerstehender Räume ?
Zu meinem Mietshaus gehören mehrere 60qm große Lager / Werkstatträume, die teilweise vermietet sind. Mit Einverständnis des Vermieters, der mir den entsprechenden Schlüssel aushändigte nutze ich einen dieser Räume mietfrei als Lager, Werkraum für meine diversen handwerklichen Hobby´s usw. , bis sich ein zahlender Mieter fände. Damit hätte meine Nutzung geendet.
Das Haus samt Nebengebäuden wurde verkauft, ein neuer Vermieter ist nun maßgeblich. Die leerstehenden Räume, so auch der von mir genutze sind nach wie vor unvermietet. Den neuen Vermieter gibt es seit 6 Monaten. Zufällig traf ich ihn beim Verlassen des von mir genutzten raumes und er vermeint nun, für die zurückliegenden 6 Monate ein Anrecht auf Miete für den raum zu haben, obzwar es keinen Mietvertrag dafür gibt. Ich bin bereit, die Nutzung zu unterlassen und den Schlüssel auf Nachfrage herauszugeben, nicht jedoch ohne Vertrag Miete, zudem rückwirkend zu zahlen.
Ohne das zufällige Zusammentreffen wüßte der neue Vermieter nicht einmal, das einer der unvermieteten Räume seit ca 2 Jahren genutzt wird.
Wie ist die Rechtslage hier ?
@Tawa-trallala,
das Mietshaus, darin sich auch die von mir angemietete Wohnung befindet, nun verstanden ? Jaja, manchmal ist es schwerer zu lesen und zu begreifen was da steht als sinnloses Zeug um zweier sinnloser Punkte wegen zu posten.

Beste Antwort:

Answer by ascalon2607
Sieh es mal vom Standpunkt des neuen Vermieters und u.U. dessen Anwaltes.

Anscheinend hat weder der Vorbesitzer noch DU es für nötig befunden den neuen Besitzer über die Nutzung zu informieren.
Rechtlich gesehen nutzt du also die Räume illegal,ohne Wissen des Besitzers.
Ob du mit dem Vorbesitzer eine(mündliche) Absprache hattest ist unerheblich, du hättest beim neuen Besitzer nachfragen müssen ob du die Räume weiterhin mietfrei nutzen darfst.

Und ja, für die Zeit der der vom (neuen)Vermieter nich genehmigtn Nutzung kann er Miete verlangen.

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Posted on März 21st, 2012 at 4:10 AM by admin

Ende mit dem Bauch - Genial: Der Fett Verbrennungs Ofen

Frage von : darf mein vermieter in meine wohnung wenn Räume nicht an mich nicht vermietet sind?
ich wohne in einem Haus zwei zimmer sind nicht von mir angemietet und mein vermieter oder auch seine frau paßiert in meiner wohnung rum auch wenn ich nicht da bin zu jetder zeit darf er das

Beste Antwort:

Answer by ♪♫ Piper ♪♫
In den nicht von dir angemieteten Räumen darf dein Vermieter natürlich rein, in deine Wohnung selbstverständlich nicht ohne vorherige Ankündigung und ohne dein Wissen überhaupt nicht.

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